Nutzbarkeit

Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT DER HOCHSCHULE RHEIN-WAAL Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW. GELTUNGSBEREICH DIESER ERKLÄRUNG Die Hochschule Rhein-Waal ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.